Sicherheit nach europäischem Recht

Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Erhöhter Arbeitsschutz für Menschen an Maschinen

Diese neue Verordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der bisherigen Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG, später neu gefasst durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG.

Die neue Verordnung verpflichtet Nutzer von überwachungsbedürftigen Anlagen zu weiteren Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes.

Wir führen eine technische Überprüfung und Inspektion Ihrer Maschinen nach den geltenden nationalen und internationalen Normen durch, beraten und begleiten Sie mit folgenden Leistungen:

Alle Prüfungsaufgaben einer zugelassenen Überwachungsstelle
▪ Archivierung der elektronisch erfassten Prüfbescheinigungen
▪ Terminmanagement
▪ Gefährdungsbeurteilungen von überwachungsbedürftigen Anlagen

Lernen Sie uns näher kennen und erfahren Sie mehr über Knöll...
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